Es sollen nur Konkursverfahren durchgeführt werden, an deren Fortsetzung die Gläubiger ein Interesse haben und sich kostenmässig beteiligen. Der Beitrag des Staates ist die Verfahrenserledigung zum Sozialtarif (vide GebV SchKG).
Informationen zur Konkurseinstellung mangels Aktiven in der Schweiz
Es sollen nur Konkursverfahren durchgeführt werden, an deren Fortsetzung die Gläubiger ein Interesse haben und sich kostenmässig beteiligen. Der Beitrag des Staates ist die Verfahrenserledigung zum Sozialtarif (vide GebV SchKG).